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14. März 2025

Nachhaltigkeits-Omnibus – alles was Sie wissen müssen

Am 26. Februar 2025 unterbreitete die Europäische Kommission den Vorschlag Omnibus #1, welcher den Aufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD, CSDDD und der EU-Taxonomie verringern soll.

Was bedeutet das? 

Auf der Grundlage von Mario Draghis Bericht „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ und der Budapester Erklärung, die darauf abzielt, den Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) zu verringern, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag unterbreitet. Dieser Omnibus-Vorschlag, der die Rechtsvorschriften konsolidiert und vereinfacht, wird, wenn er umgesetzt wird, die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich verändern.

Neue Schwellenwerte

Der Vorschlag sieht eine deutliche Anhebung der Schwellenwerte für Berichtserstattung der CSRD vor, so dass die Anforderungen nur für Unternehmen/Gruppen gelten, die

  • Mehr als 1000 Beschäftigte haben
  • Entweder einen Umsatz von über EUR 50 Millionen
  • Oder eine Bilanzsumme von mehr als EUR 25 Millionen haben.

Diese Grenzwerte gelten sowohl für börsennotierte als auch für nicht börsennotierte Unternehmen. Börsennotierte Unternehmen, die unter den neuen Vorgaben liegen, sind ebenfalls von der Meldepflicht befreit.

Was bedeutet das für die Unternehmen? 

Die neuen Schwellenwerte bedeuten, dass viele Unternehmen, die 2025 oder 2026 das erste Mal Bericht erstatten sollten, nicht mehr berichtspflichtig sein werden. Unternehmen, die nicht unter die künftigen CSRD-Berichtspflichten fallen, können weiterhin nach dem freiwilligen KMU-Standard reporten. (Voluntary reporting standard for SMEs (VSME), beinhaltet |EFRAG).

Verschiebung der Berichtspflicht

Während der Omnibus-Vorschlag diskutiert wird, schlägt die EU-Kommission vor, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen, die zum ersten Mal für das Geschäftsjahr 2025 oder 2026 berichten sollten, zu verschieben. Die Europäische Volkspartei (EVP) drängt darauf, dass die Abstimmung über den Vorschlag zur Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichterstattung so bald wie möglich stattfindet.

Vereinfachung und Änderung

Der Vorschlag enthält auch Änderungen zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus werden Änderungen am ESRS und eine Anhebung der Mindestschwelle für die Berichterstattung und Steuerzahlung vorgeschlagen. Der detaillierte Vorschlag der Kommission steht noch aus.

Was passiert als nächstes? 

Omnibus #1 ist immer noch nur ein Vorschlag und muss das Gesetzgebungsverfahren in der EU durchlaufen, einschließlich Diskussionen und möglicher Änderungen durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union, bevor er umgesetzt werden kann.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass dieser Prozess bis Herbst 2026 abgeschlossen sein wird.

Was bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen?

Wenn der am 26. Februar veröffentlichte Vorschlag vollständig umgesetzt wird, wird die ESG-Berichterstattung nicht abgeschafft. Große Unternehmen werden weiterhin über ihre gesamte Wertschöpfungskette berichten müssen und daher Daten von Ihnen und Ihrem Unternehmen anfordern.

Der Vorschlag wird die Datenanfragen großer Unternehmen auf das beschränken, was im KMU-Standard festgelegt ist, der sich in erster Linie auf CO2-Emissionen, Biodiversität, Wasserverbrauch und einige wenige Daten über die Mitarbeiter bezieht. Unsere klare Empfehlung lautet daher, wie bisher weiter zu verfahren.

Wir bei Damstahl halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden. Wenn Sie Fragen zum Omnibus #1 oder zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Allgemeinen haben, können Sie uns gerne unter tro@damstahl.com kontaktieren.

Unser Nachhaltigkeitsteam

Thor Rousing

Sustainability Manager
tro@damstahl.com

Lise Marie Møller

CSR & Communication Specialist
lmmo@damstahl.com

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