Stabstahl, Flansche und Fittings können am nächsten Werktag versendet werden. Aufgrund des hohen Auftragseingangs liegt die Vorlaufzeit für Rohre und Sägezuschnitte aktuell bei ca. 2 - 3 Arbeitstagen.
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Für eine nachhaltige Zukunft

Damstahl will etwas bewegen

Unser klares Ziel ist es, der stärkste Partner für unsere Kunden zu sein. Dazu bieten wir profunde Branchenkenntnisse, unterstützt durch innovative digitale Lösungen. Gleichzeitig sind wir überzeugt, dass es uns gelingen muss, sowohl Lieferanten als auch Kunden zu Entscheidungen zu bewegen, die auf Nachhaltigkeit und nicht nur auf dem Preis basieren.  

Klima-Rechner  

Der Klimarechner von Damstahl hilft Unternehmen, die Unterstützung bei der genauen Messung und Berichterstattung ihres CO₂-Fußabdrucks benötigen.  

Mit diesem Tool können Sie den gesamten CO₂-Fußabdruck Ihres Unternehmens einsehen und sich einen Überblick darüber verschaffen, wie sich die Emissionen auf verschiedene Kategorien wie Energie, Transport und Einkauf verteilen. Sie können auch ganz einfach auf eine detaillierte Bestellhistorie zugreifen, einschließlich des CO₂-Fußabdrucks für jeden Einkauf.  

Der Klimarechner basiert auf dem internationalen Greenhouse Gas Protocol, das Ihnen zeigt, wie sich der CO₂-Fußabdruck Ihres Unternehmens auf die Scopes 1, 2 und 3 verteilt.  

Mit diesen Daten können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die EU-Vorschriften einhält, und Sie erhalten einen Einblick in die CO₂-Auswirkungen Ihrer gesamten Wertschöpfungskette.  

Jetzt ausprobieren

5 Klimatipps für unsere Kunden

Als Lagerhalter sind wir strategisch im Herzen eines Ökosystems positioniert, in dem wir unsere gesamte Wertschöpfungskette beeinflussen können. Wir nehmen diese Verantwortung aktiv wahr.  

Mit unseren Klimatipps möchten wir hervorheben, wie Sie als Kunde aktiv dazu beitragen können, Ihren CO₂-Fußabdruck beim Kauf von Edelstahl und anderen Metallen zu verringern.  

Bericht zur Nachhaltigkeit  

Wir freuen uns, unseren neuesten Nachhaltigkeitsbericht mit Ihnen zu teilen. Unser Hauptziel war es, einen Bericht zu erstellen, der ein klares Verständnis dafür vermittelt, wie wir bei Damstahl Nachhaltigkeit in praktische Maßnahmen umsetzen, die unseren Kunden, Mitarbeitern und der Gesellschaft, deren Teil wir sind, einen Mehrwert bieten.  

Nachhaltigkeit hat für uns oberste Priorität. Sie ist sogar ein integraler Bestandteil unserer Strategie und das schon seit 2019. Wir hoffen, dass dieser Bericht Sie inspiriert und Ihnen neue Perspektiven darlegt, wie die Stahlindustrie eine entscheidende Rolle bei der Förderung eines effektiveren nachhaltigen Wandels spielen kann.  

Viel Spaß beim Lesen.  

Zeitplan für die EU-Regulierung  

Die Gesetzgebung rund um die grüne Agenda kann komplex und schwer zu durchschauen sein.  

Wir möchten die Nachhaltigkeitsbemühungen unserer Kunden unterstützen, indem wir ihnen Zugang zu Werkzeugen und Anleitungen für die Klimakalkulation und die ESG-Berichterstattung bieten.  

Diese Zeitleiste soll ein grundlegendes Verständnis der kommenden und aktuellen EU-Gesetzgebung zur ökologischen Nachhaltigkeit vermitteln.  

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist eine Klassifizierung von Richtlinien, die definieren, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig angesehen werden können. Ziel der EU-Taxonomie ist es, nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern, Investitionen in nachhaltige Angebote zu lenken und „Greenwashing“ zu verhindern, indem klare Standards dafür festgelegt werden, was innerhalb der EU als nachhaltig bezeichnet werden kann.

Die EU-Taxonomie gilt bereits für Finanzinstitute, börsennotierte Unternehmen, Investmentfonds und Behörden. Nicht börsennotierte Unternehmen sind nicht direkt an die Taxonomie gebunden, können aber davon ausgehen, dass ihre Finanzinstitute im Rahmen ihrer Berichtspflichten Daten anfordern werden.

Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind Unternehmen jedoch zur Berichterstattung verpflichtet, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR, einen Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. EUR oder eine Mitarbeiterzahl von mehr als 250.

Der Grund dafür ist, dass Unternehmen, die nach Artikel 8 (1) der CSRD berichtspflichtig sind, auch nach der EU-Taxonomie berichten müssen, um das Ausmaß ihrer Beteiligung an ökologisch nachhaltigen Aktivitäten anzugeben. Der NACE-Code des Unternehmens bildet die Grundlage für diesen Prozess, und es besteht auch die Verpflichtung, wichtige Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) in Bezug auf Einnahmen, Kapitalausgaben (Cap Ex) und Betriebsausgaben (OpEx) zu berichten.



Weitere Informationen zur EU-Taxonomie finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/sustainable-finance-taxonomy/

Ihren NACE-Code finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/index/nace_all.html

CBAM - Carbon Border Adjust Mechanism

Ab dem 1. Oktober 2023 müssen alle Unternehmen, die die unten aufgeführten Waren importieren, die mit der Herstellung des Produkts verbundenen Kohlendioxidemissionen (CO₂) melden.

Mit der CBAM soll das Risiko verringert werden, dass EU-Unternehmen ihre Produktion in Länder mit niedrigeren Klima- und Umweltstandards verlagern, das sogenannte Carbon Leakage". Die Abgabe gilt für folgende Rohstoffe:

ZEMENT – EISEN/STAHL – ALUMINIUM – DÜNGEMITTEL – ELEKTRIZITÄT UND WASSERSTOFF.

Die Berichtspflicht liegt beim importierenden Unternehmen, d. h. die Kunden von Damstahl müssen keine eigenen Berichte erstellen, da Damstahl das importierende Glied in der Wertschöpfungskette ist.

Die Europäische Kommission wird vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 Daten sammeln, um eine zukünftige Steuer auf zusätzliche Emissionen aus nicht europäischen Produkten zu berechnen. Diese Steuer tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, und Importeure müssen CO₂-Zertifikate über das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) erwerben, die den zusätzlichen Emissionen entsprechen.

Wir gehen daher davon aus, dass dies ab 2026 zu einer Verteuerung von Produkten aus außereuropäischen Ländern führen wird.

Weitere Informationen zur CBAM-Gesetzgebung finden Sie hier:
https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en

 

MAUT – Erhöhung der Mautgebühren und CO₂-Abgaben für Lkw in Deutschland

Die Europäische Union hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis 2030 sollen die CO₂-Emissionen im Straßenverkehr um 30 Prozent (im Vergleich zu 2005) gesenkt werden. Angesichts dessen hat die Bundesregierung beschlossen, die Lkw-Maut ab dem 1. Dezember 2023 zu erhöhen.

Die Erhöhung gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Die Höhe der Mauterhöhung hängt von den individuellen Fahrzeugdaten ab. Wie bei den bisherigen Mautsätzen wird der Zuschlag als Cent-Betrag pro gefahrenen Kilometer erhoben und als Gesamtgebühr in Rechnung gestellt.

Entscheidend für die Höhe des Zuschlags sind insbesondere die CO₂-Emissionsklasse des Fahrzeugs, das Gewicht, die Anzahl der Achsen und die Schadstoffklasse.

Ab dem 1. Juli 2024 soll die Maut auch für Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten. Darüber hinaus arbeiten folgende Länder an ähnlichen Gesetzesänderungen: Österreich, Tschechien, Dänemark, Ungarn und die Schweiz.

Lesen Sie mehr über die CO₂-Maut für Lkw in Deutschland:

https://www.dkv-mobility.com/en/toll/toll-services-by-country/germany/co2-toll/

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=COM%3A2023%3A88%3AFIN&qid=1676495219269

CSRD & ESRS

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der CSRD und den dazugehörigen Berichtsstandards (ESRS) wird ein neuer Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geschaffen. Insgesamt zielt die CSRD darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und einen verantwortungsvolleren und transparenteren Umgang mit ESG-Informationen in der EU zu fördern. Die begleitenden CSRD-Standards stellen eine „Checkliste“ von Themen dar, die bei der Beurteilung, welche Themen für Ihr Unternehmen wesentlich sind und über die berichtet werden muss, berücksichtigt werden sollten. Ihre CSRD-Berichterstattung sollte daher mit einer gründlichen (doppelten) Wesentlichkeitsanalyse beginnen, die Ihnen als Leitfaden dient, über welche der vielen Datenpunkte in den 10 Standards (E1-5, S1-4, G1) Sie berichten müssen.

Die CSRD wird für verschiedene Unternehmen zwischen 2024 und 2028 schrittweise in Kraft treten:

  • Ab dem 1. Januar 2024 und somit mit der Berichterstattung im Jahr 2025: Unternehmen von öffentlichem Interesse (hauptsächlich börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen) mit mehr als 500 Vollzeitbeschäftigten.
  • Ab 1. Januar 2025 mit Berichterstattung im Jahr 2026: Andere große Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitbeschäftigten und/oder einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. EUR und/oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR. Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten unterliegen im ersten und zweiten Berichtsjahr weniger strengen Berichtspflichten.
  • Ab dem 1. Januar 2026 und der Berichterstattung im Jahr 2027 werden auch börsennotierte KMU erfasst. Insbesondere KMU können die Berichterstattung jedoch bis 2028 aufschieben.

Mehr über CSRD erfahren Sie hier:https://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/nl/Documents/deloitte-nl-sustainability-eu-tax-csrd-timeline-june-2022.pdf

Mehr über ESRS erfahren Sie hier:
https://efrag.org/lab6

PPWD - Die Packaging and Packaging Waste Directive

Die PPWD, also die EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dies soll gewährleistet werden, indem sie Verpackungsmaterialien reguliert, die Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit fördert und Mechanismen für eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen einführt.

Konkret bedeutet dies, dass bis 2030 alle Verpackungen auf wirtschaftlich nachhaltige Weise wiederverwertbar oder wiederverwendbar sein müssen.

Bis dahin müssen bis zum 31. Dezember 2025 mehrere Zwischenziele erreicht werden, wobei das durchschnittliche Ziel bei 65 % Recyclingmaterial liegt. Danach müssen bis Ende 2030 weitere Verbesserungsanforderungen umgesetzt werden, um das Ziel der Europäischen Kommission einer durchschnittlichen Recyclingquote von 70 % zu erreichen.

Bis Ende 2024 muss jedes EU-Land ein System der Herstellerverantwortung für alle von der Richtlinie erfassten Verpackungen einführen. Dies wird sich in Zukunft auch auf Sie als Nutzer von Verpackungen auswirken.
Lesen Sie hier mehr über die PPWD:

https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en

ESPR - Ecodesign for Sustainable Products Regulation

(in der Entwicklung)

Die Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist eine EU-Gesetzgebungsinitiative zur Förderung von umweltgerechtem Produktdesign, um die Umweltauswirkungen während des gesamten Produktlebenszyklus zu reduzieren.

Die Richtlinie schlägt die Einführung digitaler Produktpässe für alle regulierten Produkte sowie Kennzeichnungsanforderungen vor, die die Umweltauswirkungen des Produkts offenlegen.


Lesen Sie hier mehr über ESPR:

https://ecochain.com/blog/espr-2023-overview/

 

Fit for 55

„Fit for 55“ ist der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Reihe neuer Initiativen, die zusammengenommen eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030 im Vergleich zu den Werten von 1990 erreichen können.

Die oben genannten Rechtsvorschriften sind Teil der Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, das 55-%-Ziel zu erreichen, das zur Erfüllung der Ziele des Pariser Klimaabkommens eingeführt wurde.

Das Ziel besteht darin, die EU bis 2050 „klimaneutral“ zu machen und ist als „Europäischer Grüner Deal“ bekannt.

Mehr über Fit for 55“ erfahren Sie hier:

https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en

European Green Claims Directive

Da sich heute viele Unternehmen als „grün“ vermarkten, hat die Europäische Kommission im Jahr 2020 eine Studie in Auftrag gegeben, die ergab, dass 53,3 % der in der EU bewerteten Umweltaussagen unklar, ungenau oder unbegründet waren.

Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist die Schaffung eines EU-Rahmens für die Begründung von sog. "Green Claims". Der Vorschlag enthält Leitlinien, die sicherstellen sollen, dass solche Umweltaussagen von zusätzlichen Informationen über das Unternehmen begleitet werden. Darüber hinaus werden die Unternehmen verpflichtet, Unterlagen zur Untermauerung ihrer Umweltaussagen vorzulegen, und es werden genaue Anforderungen an den Inhalt dieser Unterlagen gestellt.

Wenn der Richtlinienvorschlag in seiner jetzigen Form angenommen wird, müssen die Mitgliedstaaten angemessene Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen über „grüne Angaben“ einführen. Die Sanktionen sollten verhältnismäßig sein und könnten Geldstrafen beinhalten, die die durch den Verstoß erzielten finanziellen Vorteile wirksam abschöpfen.

Lesen Sie hier mehr über die EU-Richtlinie zu „Green Claims“:
https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2023/753958/EPRS_BRI(2023)753958_EN.pdf

Unterstützung der Ziele für nachhaltige Entwicklung  

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsarbeit ist die Tatsache, dass sie wertvoll für Damstahl und unsere Stakeholder sein soll. Zu diesen Stakeholdern gehören unsere Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Eigentümer und die Gemeinschaft, sowohl lokal als auch im Allgemeinen.  

In dieser Hinsicht haben wir uns einem gezielten Engagement für die EU-Ziele der nachhaltigen Entwicklung 8, 12 und 13 verschrieben.

EPD-Bibliothek  

Wir möchten die Transparenz im Rahmen der Nachhaltigkeitsagenda fördern und verstehen die Bedeutung der Umweltverantwortung in unserer Branche. Daher haben wir alle verfügbaren und gültigen EPDs unserer Edelstahl-Lieferanten zusammengetragen, damit Sie als Kunde leicht auf Umweltdaten zugreifen können.  

Möchten Sie mehr über unsere Nachhaltigkeitsarbeit erfahren?

Lise Marie Møller

CSR & Communication Specialist
lmmo@damstahl.com

Thor Rousing

Sustainability Manager
tro@damstahl.com

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